
Heimfürsprecher
Das Heimgesetz garantiert älteren Menschen, die in einer Senioreneinrichtung leben, die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Angelegenheiten des Heimes. Da Bewohnerinnen und Bewohner dazu häufig nicht mehr in der Lage sind, werden ihre Rechte in unserer Einrichtung durch Heimfürsprecher vertreten.
Die Heimfürsprecher sind Vermittler und Bindeglied zwischen der Leitung der Einrichtung und den Bewohnerinnen und Bewohnern. Heimträger und Leitung sind verpflichtet, die Heimfürsprecher vor mitbestimmungspflichtigen Entscheidungen anzuhören.

Ruth Nerz
- Heimfürsprecherin

Eberhard Mutschler
- Heimfürsprecher